W skrócie:
Zasada spójności instytucjonalnej (mam nadzieję, że tak to się nazywa po polsku/ ang. Institutional Congruency/) oznacza, że krąg decydujących pokrywa się z kręgiem płacących podatki i korzystających z podjętych decyzji. Innymi słowy, ja płacę, ja decyduję i ja korzystam (lub ponoszę konsekwencje) moich decyzji. W tym przypadku środki są rozdysponowywane w najlepszy sposób. Więcej demokracji bezpośredniej musi zatem iść w parze z samorządnością i autonomią fiskalną poszczególnych jednostek terytorialnych.
Zasada niespójności instytucjonalnej. Kto inny płaci, kto inny decyduje, a jeszcze ktoś inny korzysta (lub ponosi konsekwencje) podjętych decyzji. Jeśli to tylko możliwe, za wszelką cenę powinno się unikać takich sytuacji [niestety standard w polskim świecie JC]
Źródło:
http://liberalesinstitut.wordpress.com/2010/08/13/finanzen-direkte-demok...
Finanzen: Direkte Demokratie und institutionelle Kongruenz
Gérard Bökenkamp
Die Einführung direkter Demokratie im Bereich der Finanzen und Steuern setzt einen Umstand voraus, der in der Bundesrepublik derzeit noch nicht gegeben ist: Die Finanzautonomie der Gebietskörperschaften. Problematisch ist direkte Demokratie immer dann, wenn Bürger über die Verwendung fremder Mittel abstimmen, da der Anreiz Ausgaben zu erhöhen ohne Wirkung auf den eigenen Geldbeutel sehr groß ist. Der Finanzausgleich zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften ist daher eine erhebliche Hürde für die Ausweitung direktdemokratischer Entscheidungskompetenz in ausgabenwirksamen Fragen. Solange Steuermittel zwischen den Bundesländern über den Länderfinanzausgleich umverteilt werden und Bund, Länder und Gemeinden nicht ohne Zustimmung und Einfluss anderer Gebietskörperschaften ihre Mittel erheben und über diese Verfügen können, lässt sich die direkte Beteiligung der Bürger einer einzelnen Gebietskörperschaft an der Entscheidung über die Verteilung der Ausgaben nur schwer legitimieren. Denn das Prinzip, dass die Profiteure einer zusätzlichen beschlossenen Ausgabe möglichst auch mit denjenigen identisch sein sollten, die die Lasten aufbringen müssen, lässt sich so kaum gewährleisten. Es könnte dazu kommen, dass ein Land in einer direktdemokratischen Entscheidung zusätzliche Ausgaben beschließt, für die die Mittel über den Länderfinanzausgleich von anderen Ländern aufgebracht werden. Entscheidend ist die Befolgung des Grundsatzes der „institutionellen Kongruenz.“ Unter institutioneller Kongruenz versteht man, dass sich der Kreis der Entscheidungsträger, mit dem Kreis der Steuerzahler und der Nutznießer der Entscheidungen weitgehend deckt. Auf diese Weise wird das Äquivalenzprinzip aus Leistung und Gegenleistung gewährleistet. Das bedeutet für die Möglichkeit fiskalpolitische Entscheidungen über Bürgerentscheide direkt zur Wahl zu stellen, dass die Mittel, über deren Vergabe direktdemokratische abgestimmt wird, auch weitgehend von den Wahlberechtigten und den Nutznießern der Entscheidung aufgebracht werden müssen. Unter institutioneller Inkongruenz versteht man hingegen, dass die drei Gruppen, Entscheidungsträger, Nutznießer und Steuerzahler auseinanderfallen und deshalb starke Anreize für Entscheidungen auf Kosten Dritter geschaffen werden. Direkte Demokratie muss daher in ein System institutioneller Kongruenz eingebettet werden und institutionelle Inkongruenz so weit wie möglich vermeiden. Das heißt direktdemokratisch dürfte man in einem Bundesland nicht über Einnahmen entscheiden, die etwa über den Länderfinanzausgleich aus den Steuermitteln anderer Bundesländer zufließen. Einem Land oder einer Gemeinde müssen Eigenmittel zugeordnet werden, die von den Steuerzahlern in diesem Land und der Gemeinde aufgebracht werden und über die die Bürger des Landes dann der Gemeinde direktdemokratisch entscheiden können.
Mehr direkte Demokratie auch in zentralen finanzpolitischen Fragen auf der Länder- und Gemeindebene ist deshalb nicht unmöglich, setzt aber ein grundlegende Reform der Finanzverfassung mit dem Ziel der möglichst vollständigen Steuerautonomie für jede Gebietskörperschaft voraus. Die Einführung Direkter Demokratie im Bereich der Fiskalpolitik muss deshalb einhergehen mit einer Föderalismusreform, die die Finanzverfassung der Bundesrepublik entflechtet und den einzelnen Gebietskörperschaften Eigenmittel zuweist, über die sie frei verfügen können ohne auf die Mittel anderer Gebietskörperschaften zugreifen zu können. Von diesem Zustand ist der Föderalismus der Bundesrepublik noch weit entfernt. Blankart stellt dazu fest: „Es ist kaum übertrieben, wenn gesagt wird: Im heutigen Föderalismus bezahlt jeder für jeden. Die Finanzbeziehungen unter Gebietskörperschaften gleichen einem gordischen Knoten.“ Eben dieser Gordische Knoten müsste zerschlagen werden, um den Weg frei zu machen, für die direkte Beteiligung der Bürger an der Festlegung von Ausgaben und Einnahmen.
Information:Charles B. Blankart: Öffentliche Finanzen in der Demokratie, München 2006.
hmmm...musi istnieć coś takiego jak „institutionelle Kongruenz“ w języku polskim. Należałoby się zgłosić do specjalistów od finansów publicznych.